Rißmann Lenwerder Gihr Rechtsanwälte Berlin
Rißmann Lenwerder Gihr Rechtsanwälte Berlin
Broschüren, Aufsätze, Urteile uvmMehr über unsUnsere TätigkeitsschwerpunkteInformationen zum Erbrecht und zur VermögesnachfolgeStartseiteTagesaktuelle Nachrichten - Vortragstermine uvmArbeiten Sie mit uns zusammen!So finden Sie zu uns  - mit Auto, Bahn und BusAngaben nach § 5 TMGUnser TeamTelefon, Telefax, E-Mail
a_Rectangle_4402

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Dr. Dietmar Kurze --angestellter Mitarbeiter-

Rechtsanwalt Dr. Dietmar Kurze

Rechtsgebiete:
Erbrecht
VorsorgeAnwalt  
Vorsorgevollmacht

Patientenverfügung
Betreuungsverfügung

Vorsorgeregelungen

Allein mit einer einfachen Vorsorgevollmacht sind Sie auf den Ernstfall nicht ausreichend vorbereitet:

Die Vorsorgevollmacht ermächtigt eine andere Personen, für Sie zu handeln. Er oder sie darf also für Sie tätig werden, einkaufen, die Rente beantragen, Ihr Haus und Ihre Möbel verkaufen. Wie er das tut und ob er kontrolliert wird, wird nicht geregelt.
Es bestehen daher bei der einfachen Vorsorgevollmacht enorme Mißbrauchgefahren.

Aber auch der Bevollmächtigte ist bei einer unvollständigen Regelung stark gefährdet: Spätere Erben können von dem Bevollmächtigten Schadensersatz fordern, wenn er nicht nachweisen kann, daß er jeden Cent richtig verwandt hat.

Eine komplette Vorsorgeregelung besteht daher nicht nur aus einer einfachen Vorsorgevollmacht. Es müssen umfassende und individuelle Regelungen geschaffen werden.

Rechtsanwalt Dr. Dietmar Kurze erstellt Ihre individuellen Vorsorgeregelungen.

Betreuungsrecht
Gesetzliche Betreuungen werden mitunter vorschnell und gegen den Willen des Betroffenen angeordnet.

Rechtsanwalt Dr. Kurze vertritt Sie, wenn ein Betreuungsverfahren gegen Sie läuft. Wir beraten und vertreten Sie auch, wenn Sie gegen eine bestehende Betreuung oder deren Umfang oder der Art und Weise der Ausführung der Betreuung vorgehen möchten.

Betreuer selbst sind oftmals unsicher in ihrer Amtsführung oder werden sogar von (anderen) Angehörigen des Betreuten zur Rechenschaft gezogen.

Wir beraten Betreuer in der Ausübung ihres Amtes und vertreten Betreuer gegen Dritte.

 

Lebenslauf

1989/90

 

Highschool in Vancouver, Kanada

1992-1999

 

Studium an der Humboldt-Universität zu Berlin

1993

 

Zivildienst beim Malteser Hilfsdienst e. V. (soziale Dienste)

2000

 

Mitarbeit in Rechtsanwaltskanzleien in Atlanta und Denver, USA.

2001-2003

 

Referendariat in Berlin, u. a. bei der AOK Berlin und dem Landesamt für Gesundheit und Soziales

2004

 

Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Humboldt-Universität zu Berlin, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Rechtsgeschichte von Prof. Dr. Rainer Schröder

2004/05

 

Mitarbeit in Berliner Rechtsanwaltskanzlei

2005

 

Abschluß der Promotionsarbeit

2005

 

Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

seit 03/2005

 

Mitarbeiter der Rechtsanwaltskanzlei Rißmann Lenwerder Gihr

seit 2005

 

Mitglied der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e. V.

2006

 

Gründungsvorstand und Geschäftsführer des Vereins der VorsorgeAnwälte Deutschlands e.V.

2007

 

Fachanwaltslehrgang Erbrecht

2007

 

Aufsatz “Die Kontrollbetreuung”,
NJW 2007, 2220-2224

2009

 

Co-Autor beim Buch “Die Erbengemeinschaft”, dort ”Rechtshistorischer Überblick”, “Soziologische Aspekte”, “Gestaltungsmöglichkeiten” und “Betreuung und Vollmacht”

seit 2009

 

Fachanwalt für Erbrecht