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Das Recht ändert sich...
und zwar fortlaufend! Der einmalige Besuch eines Lehrganges zum Erbrecht ist nicht ausreichend, um hier “auf der Höhe der Zeit zu bleiben”. “Fachanwalt” alleine ist noch keine Garantie für eine hochspezialisierte Vertretung.
Rechtsanwalt Stephan Rißmann ist nicht nur Referent für örtliche Anwaltsvereine und die Deutsche Anwalt Akademie bei den Fachanwaltslehrgängen Erbrecht. Er ist außerdem Fachbuchautor mehrere Bücher zum Thema Erbrecht.
Er hält seit Jahren auch Vorträge für interessierte “Nichtjuristen” im ganzen Bundesgebiet. Über 10.000 Zuhörer haben bislang die Vorträge von Rechtsanwalt Rißmann besucht. Wann dürfen wir Sie begrüßen?
Mehr über Rechtsanwalt Stephan Rißmann erfahren Sie hier.
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“Erbrecht und Vermögensnachfolge ist nicht so schwierig...”
Manche meinen, diese Rechtsgebiete seien “eigentlich einfach und überschaubar”, so daß man auch noch ein paar andere “nebenbei” bearbeiten könne.
Nach unserer Erfahrung kann eine bestmögliche Interessenvertretung des Mandanten jedoch nur gewährleitstet werden, wenn sich der Rechtsanwalt bei komplexen Rechtsgebieten im höchstmöglichen Maß spezialisiert hat. Wir glauben nicht, daß sich beispielsweise Familienrecht und Erbrecht neben-einander von einem Rechtsanwalt gleichermaßen gut bearbeiten lassen.
Mit vier Rechtsanwälten (davon zwei Fachanwälten für Erbrecht), die in und für unsere Kanzlei ausschließlich Erbrecht und Vermögensnachfolgen bearbeiten (dabei jeweils mit unterschiedlichen Schwerpunkten) gehören wir zu den wenigen hochspezialisierten großen Kanzleien in Deutschland auf diesem Gebiet und zu den größten im Norden und Osten Deutschlands.
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