Rißmann Lenwerder Gihr Rechtsanwälte Berlin
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Rechtsanwalt Stephan Rißmann, Fachanwalt für Erbrecht, Berlin

Rechtsanwalt Kai Lenwerder, Versicherungsrecht, Potsdam

Rechtsanwalt Michael Gihr, Fachanwalt für Arbeitsrecht,  Berlin

Stephan Rißmann
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht

Kai Lenwerder
Rechtsanwalt

Michael Gihr
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

1989-1994

 

Jurastudium an der Freien Universität Berlin (Schwerpunktfach: Erb- und Familienrecht)

1985-1987

 

Lehre zum Elektroinstallateuer in Emden

1988-1994

 

Jurastudium an der Universität Bayreuth (Schwerpunktfach Arbeits- und Wirtschaftsrecht)

1994-1996

 

Referendar in Berlin; Ausbildung u.a. beim Finanzamt für Erbschaftsteuer und Verkehrsteuern

1987-1988

 

Informatikstudium an der Universität Kaiserslautern

1994-1996

 

Referendar in Bayreuth

1995

 

Intensivlehrgang „Steuern und Betrieb“ (Fachanwaltslehrgang Steuerrecht)

1989-1994

 

Jurastudium an der Universität Gießen (Schwerpunktfach Gesellschaftsrecht)

1995-1996

 

Fachanwaltslehrgänge Steuer- und Arbeitsrecht

1995-1999

 

anwaltliche Tätigkeit in einer rechts- und steuerberatenden Kanzlei in Berlin-Mitte

1994-1996

 

Referendar in Berlin, Frankfurt/Main, San Francisco

1997

 

Zulassung zur Rechtsanwaltschaft in Berlin

seit 1995

 

Mitglied der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V (DVEV)

1995

 

Fachanwaltslehrgang Verwaltungsrecht

1997-1999

 

Rechtsanwalt in Berliner Kanzlei, Tätigkeitsschwerpunkt Arbeits-, Steuer- und Bankrecht

1996

 

Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

1996

 

Zulassung zur Rechtsanwaltschaft in Niedersachsen

seit 1999

 

Partner der Sozietät Rißmann Lenwerder Gihr

seit 1999

 

Partner der Sozietät
Rißmann Lenwerder Gihr

1996-1998

 

Rechtsanwalt in Emden, Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht

seit 2006

 

Fachanwalt für Arbeitsrecht

seit 2000

 

eingetragen in der Liste geprüfter Testamentsvollstrecker der DVEV

seit 1999

 

Partner der Sozietät Rißmann Lenwerder Gihr

2009

 

Co-Autor des im zerb-Verlag erscheinenden Buches “Die Erbengemeinschaft”, dort “Arbeitsrecht” und “Mietrecht”

2000

 

im Nachrichtenmagazin FOCUS in der Serie„ 100 Anwälte Deutschlands im Erbrecht" genannt als einer von fünf Anwälten in Berlin

2009

 

Co-Autor des im zerb-Verlag erscheinenden Buches “Die Erbengemeinschaft”, dort “Versicherungsrecht”

 

 

seit 2002

 

Schiedsrichter der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V.; Geschäftsführer der Geschäftsstelle Berlin

 

 

 

 

seit 2003

 

„Spezialist im Erbrecht“, zertifiziert durch die DVEV

 

 

 

 

2003

 

in der zweiten Anwaltsliste des FOCUS erneut in der Liste der “Empfohlenen Experten” als einer von 135 “auf das Erbrecht spezialisierten Rechtsanwälte” genannt (von fünf Anwälten in Berlin; einziger Anwalt in Berlin/Brandenburg, der zum zweiten Mal genannt wird)

 

 

 

 

2003

 

Co-Autor des im zerb- sowie Nomos-Verlag erscheinenden „Praxiskommentars Erbrecht“; §§ 2032-2049 BGB (Erbengemeinschaft)

 

 

 

 

seit 2004

 

Mitglied des Beirats der ZErb, Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge (Deutschlands größter Fachzeitschrift für Erbrecht)

 

 

 

 

2005

 

Co-Autor des im zerb-Verlag erscheinenden Buches „Der Fachanwalt für Erbrecht“; dort „Die Erbengemeinschaft“

 

 

 

 

seit 2005

 

Regionalbeauftragter der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im DeutschenAnwaltVerein für den Bezirk des Kammergerichts

 

 

 

 

 2006

 

Co-Autor des im Nomos-Verlag erscheinenden “Formularbuches Erbrecht”, dort “Ansprüche der Erbengemeinschaft”

 

seit 2006

 

Fachanwalt für Erbrecht

2009

 

Herausgeber und Co-Autor des im zerb-Verlag erscheinenden Buches “Die Erbengemeinschaft”, dort “Rechte der Miterben untereinander und gegenüber Dritten”, “Beendigung der Erbengemeinschaft”, “Erbscheinsverfahren, Prozeßführung und Zwangsvollstreckung”,