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Stephan Rißmann Rechtsanwalt Fachanwalt für Erbrecht  |
Kai Lenwerder Rechtsanwalt  |
Michael Gihr Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht |
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 Wir vertreten Privatleute und Unternehmen. Aufgrund unserer internationalen Kooperationspartner beraten wir Mitglieder von europa- und weltweit bekannten Unternehmen und sind in der Lage, ihre Interessen weltweit zu vertreten.
Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater beauftragen uns insbesondere im Bereich des Erbrechts und der Unternehmensnachfolge zur Beratung und Vertretung ihrer Mandanten und sehen uns hier als Partner für die erfolgreiche gemeinsame Interessenvertretung des Mandanten
Wir haben uns auf einzelne Rechtsgebiete in hohem Maße spezialisiert und in diesen Gebieten die Berechtigung erworben, die Zusatzbezeichnung “Fachanwalt” zu führen.
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Wir informieren unsere Mandanten vor bzw. bei Erteilung des Mandats über die voraussichtlich anfallenden Gebühren. Denn Sie sollen vorher entscheiden können, ob unsere Beauftragung für Sie auch einen wirtschaftlichen Vorteil bringt.
Nachfolgend können Sie unsere Mandanteninformationen im pdf-Format herunterladen. (Suchen Sie Ratgeber, Broschüren u.ä. für Laien? Dann klicken Sie bitte hier)
Wenn Sie als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin interessiert daran sind, unsere Informationen ebenfalls zu verwenden, können wir Ihnen auch die “Arbeitshilfen im Erbrecht und Steuerrecht” aus dem zerb-Verlag empfehlen (Loseblattsammlung), worin unsere Informationen abgedruckt sind.
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